Das rechtskräftige Verbot des LG Düsseldorf (Urteil vom 15.4.2011, 38 O 148/10) wurde durch die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, wiederholt nicht beachtet. Wegen fortgesetzter Formularaussendung hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität bereits im Vorjahr ein Ordnungsgeld beantragt, über das mit Beschluss vom 23.04.2013 (38 O 148/10) entschieden und gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt wurde. Auch dieser Beschluss führte zu keiner Änderung im Verhalten der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH....weiterlesen