Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 4.11.2014 (AZ 103 O 42/14), das die Versendung von Werbeformularen untersagt, ist nunmehr rechtskräftig geworden. Die beklagte Firma DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH, Berlin, hatte Formulare an eine Vielzahl von Markeninhabern versendet, deren befristeter Markenschutz auslief. Mit diesem Formular wollte das Unternehmen Aufträge der Betroffenen zur Verlängerung des Markenschutzes gegen Zahlung von 1.560,00 € erschleichen. Das Formular enthielt die relevanten Daten der Markeneintragung und oben links ein Emblem, das demjenigen des Deutschen Patent-...weiterlesen