Bundeseinheitliche Presseausweise können nur von speziell autorisierten Stellen an tatsächlich Berechtigte ausgegeben werden. Wird die Ausgabe solcher Presseausweise von der Einzahlung nicht unerheblicher Gebühren (in einem aktuellen Fall rund 75,- €) abhängig gemacht, ist die Legitimationswirkung solcher Berechtigungsscheine fraglich. In diesem Fall sollten die hier zugehörige Werbeanzeige an den DSW weitergeleitet werden. Quelle: Mitteilung des DSW vom 22.09.03 Zurück zum Anfangweiterlesen