Der Bundesgerichtshof hat am Freitag mitgeteilt, dass es jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internetangebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genüge ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht. Anlass für diese Entscheidung des I. Zivilsenats (Az. I ZR 102/05) war ein wettbewerbsrechtlicher Streit zwischen zwei Anbietern von Altersverifikationssystemen für Betreiber von Internetseiten...weiterlesen