Abmahnunwesen

Worum geht es?

Abmahnunwesen ist das massenhafte Versenden wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen an Gewerbetreibende über Anwälte oder direkt, wobei Gegenstand der Abmahnungen meist -geringfügige Wettbewerbsverstöße oder Verstöße gegen Ordnungsvorschriften- sind. Zweck der Abmahnung ist die Geltendmachung der Abmahngebühr.

Anwälte:
Die Anwälte treten in eigenem Namen auf oder im Namen von Mandanten, bei denen der Mitbewerberstatus nicht geklärt ist.

Geringfügige Wettbewerbsverstöße oder Verstöße gegen Ordnungsvorschriften:
Die abgemahnten werblichen Ankündigungen stellen meist Kleinanzeigen oder Internetauftritte dar.
Beim abgemahnten Verhalten ist zweifelhaft, ob dieses tatsächlich Mitbewerberinteressen verletzt oder sonst in relevanter Weise den Wettbewerb beeinträchtigt.

Abmahngebühr:
Die Gebührenforderung der Anwälte beruht in der Regel auf einem überhöhten Streitwert, nicht aber auf einer niedrig angesetzten Pauschalgebühr.

Was können Sie tun?

Ist Ihnen der Abmahnende bekannt? Handelt es sich wirklich um einen Mitbewerber?

Sollte sich aus der Abmahnung nicht die Klagebefugnis ergeben, fordern Sie den Abmahnenden schriftlich zum Nachweis auf.

Informieren Sie sich im Zweifel bei der für Sie zuständigen IHK oder Ihrem Berufsverband unter Beifügung der Abmahnung sowie der abgemahnten Werbemaßnahme.