Telefonfallen

Worum geht es?

Gewerbetreibende werden kalt angesprochen. Dabei werden sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Abschluss von Verträgen genötigt. Handelt es sich dabei um Anzeigenverträge, spricht man auch von der sog. Kölner Masche.

 

Kaltansprache:

  • Unaufgeforderte telefonische Ansprache im Betrieb oder unaufgeforderter Vertreterbesuch im Geschäftslokal.
  • Geschäftsführer des angesprochenen Unternehmens ist meist nicht anwesend.
  • Der Besuch erfolgt zur Stoßzeit.

Vorspiegelung falscher Tatsachen:

Typische Aussagen:

  • „Sie haben uns einen Anzeigenauftrag erteilt. Stimmen Ihre Daten noch?“
    „Am besten faxe ich Ihnen die Daten zu, die Sie bitte aktualisieren und dann unterschrieben zurückfaxen!“
    Achtung: Dieser Firma wurde bisher kein Anzeigenauftrag erteilt! Die Daten stammen aus anderen Quellen!
  • „Ich bin gerade sehr in Eile. Bitte unterschreiben Sie schnell. Es ist bereits alles mit Ihrem Chef abgesprochen.“
    Achtung: Die Absprache ist erfunden! Mit dem Geschäftsführer wurde nie gesprochen!
  • „Ihre Gemeinde hat uns beauftragt, die Einträge in der Bürgerbroschüre zu aktualisieren. Bitte prüfen Sie Ihre Daten und unterschreiben Sie hier!“
    Achtung: Ein Auftrag der Gemeinde besteht nicht!

Anzeigenauftrag:

Typische Merkmale:

  • überhöhter Preis
  • mehrjährige Laufzeit mit mehrfacher Auflage pro Jahr
  • lange Kündigungsfrist oder Kündigungsausschluss
WAS KÖNNEN SIE TUN?

 

Was können Sie tun?

Wenn Sie sich getäuscht fühlen, haben Sie die Möglichkeit, den von Ihnen unterzeichneten Vertrag anzufechten.

 

Ein Anfechtungsschreiben könnte sinngemäß so aussehen (Muster):

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"Offensichtlich gehen Sie davon aus, dass Sie mit mir einen Vertrag abgeschlossen haben, der Sie dazu berechtigt, Forderungen an mich zu richten.
Das ist falsch!
Sofern aus unserem Haus im Rahmen eines möglicherweise geführten Telefonats eine Bestätigung erfolgt ist, betrifft dies jedenfalls keinen Vertragsschluss.
Bei Telefonaten, gerade dann, wenn ich kalt angerufen werde, schließe ich grundsätzlich keine Verträge ab.

Auch wenn ich nicht von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehe, fechte ich diesen vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an.
Ebenso vorsorglich erkläre ich die Kündigung eines solchen Vertrags mit sofortiger Wirkung.
Ich fordere Sie ausdrücklich auf, von weiteren Zahlungsaufforderungen abzusehen, da ich keine Zahlung leisten werde!
Die strafrechtliche Konsequenz Ihres Handelns muss an dieser Stelle wohl nicht weiter vertieft werden."

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Bedienen Sie sich im Zweifel anwaltlicher Hilfe.

Nehmen Sie Kontakt auf mit der für Sie zuständigen IHK oder Ihrem Berufsverband.

Schicken Sie dem DSW eine Kopie des Anzeigenauftrages, und eine Versicherung an Eides Statt, die den Tathergang zum Inhalt hat. Wichtig: Der Name des Anrufers oder Außendienstaquisiteurs sollte in der eidesstattlichen Versicherung erscheinen.

Sollte Ihre Unterschrift gefälscht worden sein, wenden Sie sich an Ihre nächste Polizeidienststelle oder direkt an die Staatsanwaltschaft.