Per Urteil vom 27.04.2005, Az. 9 O 274/05, hat das Landgericht Braunschweig nunmehr über die Forderungsbetreibung der Firma Cash Force Factoringgesellschaft mbH entschieden. Vorbezeichnetes Unternehmen hatte das Factoring zu den Formularen der Online Verlag GmbH, Ratingen übernommen. Nach dem Urteil des Landgerichts Braunschweig ist die Forderungsbeitreibung wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das Landgericht Braunschweig stützt sein Urteil auf § 4 Nr. 1 UWG, ohne auf die entsprechenden Tatbestandsmerkmale in dieser Norm näher einzugehen. Vielmehr geht das Landgericht Braunschweig davon aus,...weiterlesen