01.12.2004
Alle ein bis zwei Monate kommt das Problem "wellenförmig" mit der Post daher: "Der Offertenschwindel". Beim "Offertenschwindel" oder "Adressbuchschwindel" handelt es sich um Angebote dubioser Adressbuchverlage, die mit pseudo-offiziellen Formularen inklusive Überweisungsträger gegenüber dem Empfänger eine Zahlungsverpflichtung vortäuschen. Opfer sind häufig Selbstständige und Kleinunternehmer. Die Adressbuchschwindler übersenden zum Beispiel Jungunternehmern kurz nach dem Eintrag ins Handelsregister ein rechnungsähnliches Formular. Dieses suggeriert, dass weitere kostenpflichtige Eintragungen in angeblich offizielle Register, Datenbanken oder auch gedruckte Adressverzeichnisse notwendig sind. Die Kosten liegen dabei meist im Bereich von 80 bis 500 Euro. In der Hektik des Tagesgeschäfts kann es dann passieren, dass die vermeintliche Rechnung - die eigentlich nur ein "verkleidetes Angebot" ist - gleich mit dem beigelegten Zahlschein beglichen wird, um ja keine wichtige Frist oder Zahlungsverbindlichkeit zu übersehen. Allerdings kommt erst durch die Zahlung oder Überweisung die zunächst vorgetäuschte Geschäftsbeziehung tatsächlich zustande. Bis dahin ist das Schreiben eines Adressbuchverlages völlig unverbindlich. Nur: Das fällt auf den ersten Blick leider nicht immer gleich auf. Wie so oft gilt also auch hier: Auf das Kleingedruckte kommt es an. Prüfen Sie daher in der Tagesroutine den Schriftverkehr auf Ihrem Schreibtisch und zahlen Sie nicht ohne Kontrolle der Rechnung. Weisen Sie auch Ihre Mitarbeiter auf die notwendige Vorsicht hin, denn erfahrungsgemäß liegen die geforderten Rechnungsbeträge oft unter der Grenze, ab der eine zweite Unterschrift erforderlich ist. Weiterführende Links zu diesem Thema Hinweise des DSW: Adressbuchschwindel - Wie verhalten Sie sich richtig "Ohne Gewähr" - Bayrischer Rundfunk Zurück zum Anfang