Neue Fake-Abmahnungen von Hamburger Rechtsanwalt

Der Schutzverband beobachtet derzeit Abmahnungen eines vermeintlichen Rechtsanwalts Manuel Holleis, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg.
Achtung: Diesen Rechtsanwalt gibt es nicht!
Das bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis listet ihn nicht!
Die angegebenen Daten sind von einer anderen - zugelassenen - Anwaltskanzlei "gekapert".

Die vermeintliche Abmahnung im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH entbehrt jeglicher Grundlage.
Ob die Vorwürfe der Urheberrechtsverstöße im Einzelfall berechtigt sind, kann letztendlich nur der Adressat entscheiden.
Festzuhalten bleibt, dass eine Abmahnung eines Fake-Anwalts ins Leere läuft und der Adressat weder zu Handlungen noch Zahlungen verpflichtet ist.
Der Adressat wird nämlich zur Zahlung einer Vergleichsgebühr in Höhe von rund 1.000 € aufgefordert und soll sich hierzu auf einer Internetseite einloggen bzw. identifizieren.
Bereits bei Aufruf der angegebenen URL stellt man fest, dass die offenbar nur für diesen Zweck eingerichtete Internet-Seite gänzlich untypisch für den Internet-Auftritt eines Rechtsanwalts ist.

Nach Auffassung des Schutzverbands handelt es sich um einen weiteren Phishing-Versuch in Gestalt einer Anwalts-Abmahnung.
Offenbar sollen Daten abgegriffen werden, wobei der Einsatzzweck unklar bleibt.
Der Schutzverband rät dringend davon ab, Zahlungen zu leisten sowie auf der verlinkten Internet-Seite Daten einzugeben!

Zu einem ähnlichen Fall hat der Schutzverband vor einigen Wochen bereits eine Warnmeldung herausgegeben:

 

FAKE-ABMAHNUNGEN DURCH BERLINER RECHTSANWALT

Der Schutzverband warnt vor Forderungsschreiben per E-Mail eines Rechtsanwalts aus Berlin.
Hierbei bedient sich der Verfasser des Forderungsschreibens der Personalien und der Anschrift eines tatsächlich existenten Rechtsanwalts. Dieser hat jedoch mit den Forderungen  nichts zu tun.
Unter Bezugnahme auf eine angeblich zuvor erfolgte Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch das illegale Herunterladen eines geschützten Films wird unter Fristsetzung "zur Vermeidung weiterer rechtlicher Schritte" gefordert, sich unter der URL matthias-losert.com zu verifizieren, um dann die erfoderlichen Zahlungsinformationen zu erhalten.

Bislang ist nicht ersichtlich, daß dieser E-Mail eine Abmahnung oder sonstiger Schriftverkehr vorausgegangen wäre!
Vielmehr erweckt die Forderung den Eindruck eines weiteren Versuchs, den betroffenen Adressaten ohne großen Aufwand Geld aus der Tasche zu ziehen.
Letztendlich stellt die E-Mail nach Auffassung des Schutzverbands eine spezielle Form des Phishings dar, gekleidet in ein Anwaltsschreiben, um gegenüber Betroffenen eine besondere Zahlungsdringlichkeit vorzutäuschen.
Der betroffene Adressat wird nicht ausschließen können, daß eine angeblich vorangegangene E-Mail-Abmahnung im Spam-Ordner gelandet ist.
Angesichts der Höhe der Forderung von 450 € werden sich betroffene Unternehmer die Frage stellen, ob es den zeitlichen und personellen Aufwand wert ist, den Sachverhalt abschließend zu klären.

Der Schutzverband bittet zwecks Überprüfung der Herkunft solcher E-Mails und zur Erstattung einer eigenen Strafanzeige um Zusendung der entsprechenden E-Mails mit dem dazugehörigen erweiterten Header (vollständige Kopfzeile).
Achtung: Eine Weiterleitung ist nicht möglich. Der Betroffene muß von dem erweiterten Header einen separaten Screenshot machen und diesen der E-Mail beifügen.

Ausdrücklich warnt der Schutzverband vor der Eingabe von Daten auf der angegebenen URL!
Dies würde in der Tat zur Verifizierung der Betroffenen-Daten führen.
Betroffene haben in der Folge keine Kontrolle mehr über die Verfügung bzw. Weitergabe dieser Daten!
Da sich nicht ausschließen läßt, daß mit dem Aufruf der URL Viren heruntergeladen werden, warnt der Schutzverband bereits vor dem Anklicken des Links!