22.09.2003
Bundeseinheitliche Presseausweise können nur von speziell autorisierten Stellen an tatsächlich Berechtigte ausgegeben werden. Wird die Ausgabe solcher Presseausweise von der Einzahlung nicht unerheblicher Gebühren (in einem aktuellen Fall rund 75,- €) abhängig gemacht, ist die Legitimationswirkung solcher Berechtigungsscheine fraglich. In diesem Fall sollten die hier zugehörige Werbeanzeige an den DSW weitergeleitet werden. Quelle: Mitteilung des DSW vom 22.09.03 Zurück zum Anfang