19.08.2020
Das Gelbe Branchenbuch mit Sitz auf den Marschallinseln ist wieder aktiv!
Nachdem der Schutzverband die ersten verschleierten Angebote der GBB Ltd., Majuro, Marshall Islands, bereits vor über zehn Jahren feststellen musste, kommt es aktuell wieder zu verstärkten Aussendungen.
Die Formulargestaltung ist seit damals unverändert: Die betroffenen Unternehmer erhalten einen "Eintragungsantrag". In der linken Spalte werden die Daten des Unternehmens aufgeführt, die korrigiert oder ergänzt werden sollen. In der rechten Spalte sowie einem weiteren umfangreichen kleingedruckten Textfeld befinden sich die Einzelheiten zum Vertrag, den der Unternehmer mit seiner Unterschrift abschließt. So erfährt der Betroffene erst nach entsprechender Suche und Kombination der im Kleingedruckten verteilten Details, dass er mit seiner Unterschrift einen Vertrag mit dreijähriger Laufzeit abschließt. Bei einer jährlichen Belastung von 780 € sind das insgesamt 2.340 €, die beim Betroffenen eingefordert werden!
Der Schutzverband bezweifelt auch die Herkunft des Formulars: Sollte die Firma GBB Ltd. tatsächlich auf den Marshallinseln domizilieren, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Briefkastenfirma. Denn im Kleingedruckten des Formulars möchte man - ohne weitere Erklärung - eine tschechische Gerichtsstandsvereinbarung treffen.
Darüber hinaus enthält die Internetseite, auf welcher der Eintrag des Betroffenen erscheinen soll, kein Impressum! Suchen über die einschlägigen Portale zeigen kein Ergebnis: Die URL wurde anonym angemeldet!
Angesichts dieser Ungereimtheiten und der offensichtlichen Intention, die eigene Identität zu verschleiern, warnt der Schutzverband ausdrücklich davor, auf derartige Angebote überhaupt zu reagieren bzw. Unterschrift zu leisten!
Auch wenn auf den Marshallinseln möglicherweise spezielles Know-How besteht, um lokale deutsche Branchenbücher aufzulegen, sollte sich der betroffene Unternehmer ernsthaft die Frage stellen, ob eine derart internationale Vertragsabwicklung auch angesichts der enormen Kosten überhaupt angemessen ist.
Wie immer gilt: Vor Datenbestätigung sollte die Herkunft von Angeboten überprüft werden! Der Blick auf das Impressum schafft Sicherheit oder unterstützt berechtigte Zweifel!