31.07.2020
Beim Schutzverband gehen momentan etliche Beschwerden - auch direkt von den jeweiligen Amtsgerichten - zu Formularfallen ein, die scheinbar direkt vom Amtsgericht kommen.
Die Abrechnungen weisen folgende Gestaltungsmerkmale auf:
- Oben links findet sich das Landeswappen, daneben der Hinweis Land Bundesland, Amtsgericht Stadt mit Amtsgericht.
- Oben rechts wird eine Anordnende Dienstelle [sic!] mit dem Bearbeiter Herr Schröder genannt. Auf allen Formularen hat Herr Schröder die Düsseldorfer Durchwahl 0211-78178-981378. Die Handelsregisternummer des angeschriebenen Unternehmens wird als Kassenzeichen bezeichnet.
- Das Formular trägt den Titel Zahlungsaufforderung.
- Abgerechnet wird ein Betrag von 349,00 € und zwar für Kassenschuss [sic!] gem. § 13 /GnotKG, Anmeldung Handelsregister.
- Beim beigefügten vorausgefüllten Überweisungsträger wird eine deutsche Bankverbindung angegeben.
- Der Versender bezeichnet sich selbst als ZS Zahldienststelle, gibt aber keine Adresse an.
Der Schutzverband warnt im konkreten Fall vor unberechtigten Zahlungen, da die Abrechnung nicht vom Amtsgericht stammt!
Generell sollten Formulare, gerade mit amtlichem Anstrich, immer Anlass zu verschärfter betriebsinterner Vorsicht geben.
Vordringlichste Frage bei der Überprüfung ist diejenige nach der Identität des Absenders!
Im vorliegenden Fall enthält die Absenderangabe über dem Adressfeld (des Adressaten) lediglich den Hinweis ZS Zahldienststelle Amtsgericht X.
Eine Postleitzahl fehlt! Damit fehlt es auch an einer Absenderadresse! Sie findet sich auch sonst nirgendwo auf dem Formular. Angegeben wird mehrfach lediglich die Adresse des Adressaten.
Die fehlende Identität des Absenders sollte idealerweise beim Adressaten Zweifel an der Seriösität solcher Anschreiben wecken!
Der Schutzverband hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.