Strafurteil aus Düsseldorf zu Offertenbetrug

Das Amtsgericht Düsseldorf - Schöffengericht - hat am 3.11.2022 ein Strafurteil wegen Offertenbetrugs verhängt.
Der Schutzverband war einer der Anzeigenerstatter und hat das Strafurteil jetzt erhalten.

Anlass für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens war die Versendung von Offertenschreiben im Anschluss an eine Handelsregistereintragung.

Mit dem Strafurteil wurde der Angeklagte wegen Betrugs in 73 Fällen, davon in einem Fall versuchten Betrugs, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Außerdem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 60.000 € angeordnet.

Der Angeklagte fungierte sowohl als Geschäftsführer der zu diesem Zweck gegründeten GmbH als auch als Versender der zu dem Geschäftsmodell gehörenden Angebotsschreiben, sog. "Offertenschreiben".

Das Urteil zeigt ein weiteres Mal, dass der Offertenbetrug durchaus die Verhängung von Haftstrafen nach sich ziehen kann!
Darüber hinaus hat das Gericht in der Sachverhaltsfeststellung (S.3) ausdrücklich berücksichtigt, dass die meisten Empfänger der Offerten als unerfahren einzustufen seien. Ein Aspekt, der bei vielen Entscheidungen in der Vergangenheit unberücksichtigt blieb, bei denen allein der Status der Opfer als Gewerbetreibende zu erhöhten Sorgfaltspflichten führen sollte.
Tatsächlich sind ja die meisten Empfänger derjenigen Offertenschreiben, die im Zusammenhang mit Handelsregister-Neueintragungen versandt werden, zum ersten Mal mit diesem Geschäftsmodell konfrontiert.
Ihnen fehlt zu diesem Zeitpunkt in aller Regel der prüfende Blick, um echte von unechten Abrechnungen unterscheiden  zu können.