16.07.2020
Ein Unternehmen mit der Bezeichnung GID-Gewerbeinformationsdienst UG (haftungsbeschränkt), Wiesbaden, versandte Angebote für eine Gewerbedatenregistrierung.
Die Angebote folgten einem der altbekannten Muster für verschleierte Formularschreiben und zwar in der zweispaltigen Variante, bei der in der linken Spalte als Eyecatcher Unternehmensdaten ergänzt oder bestätigt werden sollen, während die rechte Spalte einen Teil des "Kleingedruckten" enthält, z.B. den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Eintrags. An dieser Stelle wird ein Jahrespreis von rund 600 € genannt. Aus einer weiteren kleingedruckten Textpassage geht hervor, dass der Unterzeichner des Formulars einen Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit auslöst. Die Gesamtbelastung von rund 1200 € wird auf dem Formular nicht ausgewiesen. Wer das Formular unterzeichnet hatte, wurde in der Folge mit Rechnungen und Mahnungen konfrontiert. Hierbei wurde auch ein Inkassunternehmen eingeschaltet.
Der Schutzverband hat die Rechtmäßigkeit dieses Geschäftskonzepts ein weiteres Mal gerichtlich klären lassen: Mit Urteil vom 2.7.2020 (AZ 13 O 19/19) hat das Landgericht Wiesbaden sowohl die Versendung der Formulare als auch die nachfolgende Rechnungsstellung und Mahntätigkeit verboten! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Trotz fehlender Rechtskraft bittet der Schutzverband um Nachricht von betroffenen Unternehmen, sollte es zu weiteren Formularaussendungen kommen oder auch die Mahntätigkeit fortgesetzt werden.