24.04.2017
Formularfallen für Handelsregistereintragungen enthalten regelmäßig im Kleingedruckten den Hinweis darauf, dass es sich um Angebote handelt.
Dem Schutzverband liegt ein aktueller Fall vor, bei dem ein sog. Handelsregister der Länder, Obere Lindenstrasse 10, 99842 Ruhla,"Kostenrechnungen" versendet, ohne dass ein solcher Hinweis aufgenommen wäre.
Der Gestalter dieser Formulare legt offenbar Wert darauf, dass beim Empfänger der Eindruck hoheitlicher Herkunft entsteht. So werden mehrfach Wappen und Adler auf Umweltpapier verwendet, obwohl der Versender hierzu überhaupt nicht berechtigt ist.
Außerdem wird dem Empfänger bei Zahlungsverweigerung die "behördlich zwanghafte Liquidierung der Unternehmung" angedroht, ebenso wie die "Weiterleitung der Forderung an die zuständige kommunale Stelle zur Zwangsvollstreckung".
Abgerechnet wird ein Betrag von 789,- €.
Achtung: Die Kostenforderung entbehrt jeglicher Grundlage!
Betroffene sollten keine Zahlungen leisten!
Bitte senden Sie als Empfänger diese Formulare (mit dazugehörigem Umschlag) an Ihre Industrie- und Handelskammer oder den Schutzverband!
Darüber hinaus bietet es sich an, Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.