29.08.2011
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet beschlossen. In dem Gesetzesentwurf ist die sog. Buttonlösung vorgesehen, wonach der Anbieter verpflichtet ist, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung dem Verbraucher unmittelbar, bevor dieser seine Bestellung abgibt, Informationen über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis, gegebenenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten und bei Dauerschuldverhältnissen über die Mindestlaufzeit des Vertrages klar und verständlich zur Verfügung zu stellen. Dies ist zwar heute bereits gesetzlich vorgesehen, z. B. durch Tranzparenzerfordernisse der Preisangabenverordnung. Neu ist nun die Verschärfung in Form eines Buttons, der auf die Entgeltpflicht des Angebots hinweist, sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt: Der Kunde muss mittels Mausklick eindeutig bestätigen, eine kostenpflichtige Bestellung einer Ware oder Dienstleistung aufgeben zu wollen. Eine wirksame Bestätigung soll nur dann vorliegen, wenn diese Schaltfläche mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Hintergrund dieses Gesetzesentwurfs sind dubiose Geschäftsmodelle, bei denen z. B. „Gratis“- Angebote im Internet beworben werden und bei denen nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt. Der Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. ug
Quelle und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 24.08.2011 >> Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallenim elektro nischen Geschäftsverkehr >> News der Wettbewerbszentrale vom 5.7.2011 „Europäisches Parlament billigt Richtlinie über Verbraucherrechte im Onlinehandel – „Button-Lösung“ gegen Internetabzocke“ >>