08.08.2022
Beim Schutzverband gehen Anfragen zu scheinbaren Markenschutz-Abrechnungen vom DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt, ein.
Das Formular weist im Blickfang einen Bundesadler, die Bundesfarben und den expliziten Hinweis "Deutsches Patent-und Markenamt" auf, wodurch ein hoher Grad von Irreführung beim Adressaten eintritt!
Darüber hinaus ist der Bundesadler in Anlehnung an ein überdimensionales Wasserzeichen dem Text unterlegt, wodurch der quasi-offizielle Charakter der Aussendung noch unterstrichen wird.
Abgerechnet wird ein Betrag von 822 €, der entgegen der allgemeinen Erwartungshaltung nicht auf ein deutsches, sondern auf ein polnisches Konto gezahlt werden soll.
Der Hinweis auf das polnische Konto ergibt sich erst bei genauer Wahrnehmung der IBAN, welche sich quasi hinter einem Klammerhinweis verbirgt.
Der auf dem Anschreiben enthaltene QR-Code verweist nicht auf eine eigene URL des unbekannten Versenders.
Vielmehr wird man nach Einlesen des QR-Codes täuschenderweise auf die Seite des echten DPMA geleitet.
Das Formular stammt nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt, welches im übrigen selbst vor dieser Aussendung warnt und auch darauf hinweist, dass es keine Abrechnungen erstellt!
Die Identität des Versenders und höchstwahrscheinlich damit des Inhabers des polnischen Kontos lässt sich nur durch Strafverfolgungsbehörden ermitteln.
Der einzige Hinweis befindet sich auf dem Briefumschlag der Postaussendung, ist allerdings auch nur gefälscht.
Dort verbirgt sich der Absender HA "Inform." hinter einem Postfach in München.
Nach Recherchen des Schutzverbands ist diese Postfachkombination gar nicht vergeben!
Der Schutzverband nimmt die Aussendung zum Anlass, eindringlich vor unklaren Zahlungsaufforderungen zu warnen!
Empfänger solcher Rechnungen sollten sich vordringlich die Frage stellen, woher die Aussendung kommt (Identität des Absenders) und wohin der abgerechnete Betrag fließt (Realisierbarkeit einer Rückforderung)!