20.02.2024
Dem Schutzverband liegt inzwischen ein Strafurteil des Amtsgerichts Hannover aus dem Jahr 2018 vor.
Das Urteil ist gegen zwei Täter ergangen, die gemeinsam das Geschäfsmodell der sogenannten Formularfallen / rechnungsähnlich aufgemachter Angebotsformulare bei Handelsregistereintragungen / Offertenbetrugs betrieben haben.
Gegen den Haupttäter wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten - zur Bewährung - verhängt.
Der zweite Täter, der Strohmann, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Geschäftsmodell führte innerhalb von sieben Monaten effektiv zu rund 250 Überweisungen mit einem Gesamtwert von rund 54.000 €.
Der Schutzverband nimmt das wenn auch nicht mehr ganz neue Urteil zum Anlass, vor übereilten und ungeprüften Zahlungen im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen zu warnen!