25.06.2020
Der Schutzverband hat gegen zwei verschiedene Formularfallenbetreiber Verbotsurteile erwirkt, die möglicherweise nicht eingehalten werden.
In dem einen Fall handelt es sich um die SHV GmbH, in dem weiteren Fall um die GWZ GmbH. Beide haben ihren Sitz angeblich in Düsseldorf.
In beiden Fällen wurden getarnte Angebotsformulare per Briefpost an Unternehmer versendet, die sich ins Handelsregister haben eintragen lassen.
Scheinbar werden mit den Formularen die Kosten für die Handelsregistereintragung in Rechnung gestellt, wobei der Versender dazu gar nicht berechtigt ist.
Der Zahlbetrag beläuft sich in beiden Fällen einschließlich Umsatzsteuer auf rund 1.000 €.
Da der Schutzverband beide Fälle als eklatante Täuschung von Gewerbetreibenden einstuft, hat er beim Landgericht Düsseldorf jeweils Versäumnisurteile erwirkt, wonach die weitere Aussendung der Formulare jetzt gerichtlich untersagt ist.
In einem der beiden Fälle zeichnet sich ab, daß das gerichtliche Verbot unbeachtet bleibt.
Falls also beim Empfänger derartiger Formulare Unsicherheit darüber besteht, wie diese einzuordnen sind oder ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht, bittet der Schutzverband um Zusendung neuer Formulare.
Diese könnten dann daraufhin überprüft werden, ob es sich um einen Verstoß gegen das jeweilige Verbotsurteil handelt.
Immerhin wurde in dem einen der beiden Fälle ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 für jeden einzelnen Verstoß angedroht.
Falls sich aus den Formularen ein neuer Absender ergibt, würde der Schutzverband dies zum Anlass nehmen, erneut einzuschreiten.