05.10.2016
Update zu untenstehender Meldung:
Inzwischen liegt dem Schutzverband eine Rechnung im Anschluss an eine versehentliche Unterschriftsleistung vor.
Der Rechnungssteller kommt weder aus Deutschland noch der Schweiz, sondern aus Österreich.
Es handelt sich um das Unternehmen Company Marketing, Wienerbergstrasse 11/12 A, 1100 Wien.
Ob dieses Unternehmen tatsächlich existiert, bleibt noch zu klären.
Zur Verstärkung der grenzübergreifenden Verwirrung wird die in diesem Zusammenhang genutzte Internetseite in Rotterdam, Niederlande, gehostet.
Der Schutzverband hält an seiner Empfehlung fest, keine Zahlungen zu leisten.
Vorsorglich sollte gegenüber dem Wiener Rechnungssteller nach Eingang der Rechnung die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt werden.
Ausgangsmeldung vom 01.09.2016
Der DSW erhält massiv Anfragen zu einer Formularaussendung, die momentan keine weiteren Rückschlüsse auf den Versender zulassen.
Der Versender bezeichnet sich als
Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel.
Links neben der Kopfzeile befindet sich ein stilisierter Doppeladler. Die Gestaltung folgt den üblichen Merkmalen von Formularfallen, bei denen Daten ergänzt oder korrigiert werden sollen.
Eine Rückantwort soll innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen und zwar über eine Schweizer Rückfaxnummer 0041/43 430 20 60.
Weitere Angaben zum Versender wie eine Adresse fehlen gänzlich. Das Formular erhalten die Betroffenen per Telefax. Als Faxkennung ist jedoch nur ein Kürzel AWR ersichtlich.
Bisher sind beim DSW keine Beschwerden von solchen Opfern eingegangen, die auf Zahlung in Anspruch genommen werden.
Der DSW bittet deshalb dringend um Mitteilung in denjenigen Fällen, in denen ein betroffener Adressat irrtümlich Unterschrift geleistet, auf diese Weise vermeintlich einen Vertragschluss bestätigt hat und in der Folge eine Rechnung erhält! Diese Rechnung könnte dann weitere Ansatzpunkte für eine Rechtsverfolgung durch den DSW bieten. Sehr wahrscheinlich ist dort dann auch eine Kontoverbindung genannt.
Bereits angesichts der Unklarheiten über die Identität des "Vertragspartners" rät der DSW ausdrücklich, keine Zahlungen zu leisten!