10.03.2016
Per Urteil vom 3.12.2015 des Landgerichts Berlin (AZ 91 O 62/15) wurde es der GES Registrat GmbH, Berlin, auf Antrag des DSW verboten, für die Erfassung gewerblicher Einträge in lokalen Branchenbüchern formularmäßig zu werben. Gegenstand des Verbots ist nicht nur die irreführende Formularaussendung, sondern auch die Forderungsbeitreibung! Das Urteil ist seit dem 1.3.2016 rechtskräftig.
Formularaussendungen und Mahnungen- in welcher Form auch immer - nach diesem Datum würde der DSW zum Anlaß nehmen, die Verhängung von Ordnungsgeldern zu beantragen.