"Gerichtbeschluss für die Dienstleistungsservice"

Der Schutzverband hat Hinweise auf eine Formularaussendung erhalten, mit der in sehr amtlicher Weise hohe Gebühren erhoben werden.

Die Rechnungsstellung ist unberechtigt, es handelt sich um eine Fake-Rechnung!

Das Formular ist täuschend aufgemacht: Neben dem blickfangmäßigen Hinweis -Gerichtsbeschluss- angeblich des Amtsgerichts Frankfurt am Main - befindet sich farbig das offizielle Wappen des Landes Hessen.
Das für den Adressaten relevante Aktenzeichen wird mit dem Kürzel USJ eingeleitet.
Dies sieht zwar amtlich aus, gibt es aber nicht. Es ist lediglich angelehnt an das Kürzel UJs, das bei staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren vergeben wird, wenn sich die Ermittlungen gegen Unbekannt richten.

Die Abrechnung erfolgt für einen nicht näher bezeichneten Mandanten aus einer angeblichen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag "Gewinnspiel Dienstleistungsservice".
Die Forderung beläuft sich auf 968,69 EUR, zu zahlen per vorausgefülltem Überweisungsträger auf ein Konto in Großbritannien.
Wer ist für diese Fake-Rechnung verantwortlich?
Im rudimentären Briefkopf des Anschriftenfelds ist eine EURO KASSE Frankfurt genannt.
Unterhalb des Hessischen Landeswappens bezeichnet sich der Absender als Amtsgericht Frankfurt am Main. Die in diesem Zusammenhang genannte Telefonnummer passt allerdings gar nicht zu den Frankfurter Justizbehörden!
Der vorausgefüllte Überweisungsträger weist als Zahlungsempfänger eine Quarke Media AG aus.
Der eigentliche Versender lässt also bewusst offen, mit wem man es zu tun hat und verschleiert auf diese Art und Weise seine Identität.

Insgesamt handelt es sich bislang um einen untauglichen Abzock-Versuch.
Allerdings legt die wahllose Vermischung verschiedener Elemente von Fake-Rechnungen und die schlechte sprachliche Gestaltung den Schluss nahe, dass in unprofessioneller Weise KI genutzt wurde.

Um abschätzen zu können, ob und in welcher Höhe im konkreten Fall überhaupt ein Schaden entstanden ist, bittet der Schutzverband um Meldung von Betroffenen!
Selbstverständlich werden die Daten Betroffener nur nach Rücksprache gegenüber der "echten" Staatsanwaltschaft preisgegeben.
Bitte richten Sie Ihre Meldung unter Beifügung eines vollständigen Scans des Formulars an mail@dsw-schutzverband.de .