Formularfallen: Gewerberegister - gleiches Formular - verschiedene Anbieter

Dem Schutzverband liegen derzeit zwei Angebotsformulare vor, mit denen in irreführender Weise für Einträge in Gewerberegistern geworben wird.
Beide Formulare folgen einem nicht ganz so verbreiteten Muster, ähneln sich aber in frappierender Weise.
Trotzdem lässt sich nicht ohne weiteres ein Zusammenhang zwischen den angeblichen Versendern feststellen.

Formular 1 trägt als Absender die Bezeichnung Gewerberegister AI Office, Düsseldorf.
Formular 2 stammt von der Gewerberegister NIKTA Foundation, Sofia, Bulgarien.
Der explizite Hinweis auf das Herkunftsland Bulgarien wird vermieden. Eine Verifizierung der Adresse ist nicht möglich.

Gemeinsamkeiten:
Beide Formulare tragen oben links als Überschrift den Hinweis Gewerberegister Handel Handwerk Industrie.
Oben rechts eingedruckt geht  es um Veröffentlichungen von Gewerbedaten.
Ansonsten ist die Aufmachung beider Formulare bis auf Details im Kleingedruckten und im Layout gleich.
Beiden Formularen ist - dem klassischen Formularfallen-Muster folgend - ein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt.

Unterschiede:
Das bulgarische Formular 2 enthält im Kleingedruckten einen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren und benötigt deshalb eine weitere Zeile im Kasten des Kleingedruckten.
Dieser Hinweis fehlt bei dem deutschen Formular 1, dafür bricht der Fließtext im kleineren Kasten einfach im Satz ab.
Das deutsche Formular 1 weist bei den Kosten ("Bezeichnung") die Mehrwertsteuer aus.
Diese fehlt bei dem bulgarischen Formular 2.
Die Zahlung erfolgt bei Formular 1 auf ein deutsches, bei Formular 2 auf ein bulgarisches Konto.
Das Verzeichnis, in welchem der zahlende Adressat des Formulars 1 eingetragen wird, läuft unter der URL de-firmenregister.de. Zum Zeitpunkt dieser Meldung ließ sich die Seite nicht aufrufen.
Beim Formular 2 erfolgt der Hinweis auf eine Veröffentlichung unter der URL firmenregister-brd.de. Das dort einsehbare Verzeichnis stellt eine ungeordnete Aneinanderreihung von Einträgen dar, bei denen zweifelhaft ist, ob der Eintrag von den eingetragenen Unternehmen bewusst vorgenommen wurde. Ein Impressum oder sonstiger Hinweis auf die Urheberschaft der Seite fehlt gänzlich.

Der Schutzverband warnt ausdrücklich vor unbeabsichtigten Zahlungen auf derartige Formulare!
Gleichzeitig möchte er den Blick Betroffener auf typische Details - wie oben dargestellt - richten, da betroffene Unternehmen in aller Regel nicht nur eines dieser Formulare erhalten, sondern in aller Regel mit einem ganzen "Strauß" derartiger Aussendungen innerhalb eines bestimmten Zeitpunkts konfrontiert wird.
Die Frage nach einer zentralen "Steuerung" solcher Formularaussendungen drängt sich natürlich auf, lässt sich aber auch bei dem dargestellten Beispiel nicht konretisieren, da die Versender gerade wegen des Auslandsbezugs schlichtweg nicht in Übereinstimmung gebracht werden können.

Trotz dieser am konkreten Beispiel vorgenommenen Veranschaulichung warnt der Schutzverband potentielle Täter explizit vor einer Nachahmung!
Wie ebenfalls auf dieser Webseite unter dem Button FOKUS berichtet, stehen Strafurteile unter Verhängung von Freiheitsstrafen für das hier dargestellte Geschäftsmodell der Formularfallen unter der strafrechtlichen Bezeichnung Offertenbetrug im Raum!