30.11.2018
Auf Antrag des Schutzverbands hat das Landgericht Düsseldorf gegen die Verantwortlichen der GWRZ GmbH, Düsseldorf ein Versäumnisurteil verhängt.
Die Firma versandte die seit Jahrzehnten bekannten Angebotsformulare an Unternehmer auf deren Handelsregistereintragung hin. Da derartige rechnungsähnliche Formulare vor Eingang der echten Rechnungen des Bundesanzeiger Verlags beim Adressaten eingehen, ist die Gefahr umso größer, daß auf diese ohne weitere Prüfung gezahlt wird. Der hierbei eintretende Schaden beläuft sich nach Einschätzung des Schutzverbands auf einen dreistelligen Millionenbetrag jährlich.
Das Verbotsurteil vom 12.10.2018, AZ 37 O 81/18, mit dem die weitere Versendung der Angebotsformulare untersagt wird, ist inzwischen rechtskräftig.
Verstößt die GWRZ GmbH gegen das gerichtliche Verbot, kann das Landgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,- € verhängen und beitreiben.