05.10.2016
Der Schutzverband erhält vermehrt Hinweise auf Formularfallen, bei denen der Absender nicht einmal ansatzweise mehr erkennbar ist.
In einem aktuellen Fall ist das Angebotsformular, das der Handelsregistereintragung des angeschriebenen Unternehmens folgt, überschrieben mit "Handelsregisterbekanntmachung". Eine Absenderangabe fehlt völlig. Nur auf dem angehefteten Überweisungsträger ist das Kürzel HR-J als Zahlungsempfänger vermerkt.
Betroffene, die irrtümlich zahlen, sollten sich darüber klar sein, dass sie den überwiesenen Betrag - immerhin rund 780 € - nicht mehr mit Erfolg zurückfordern können: Einerseits fehlt es an einer Anschrift, an die das Forderungsschreiben gerichtet werden könnte. Andererseits weist die IBAN-Nummer des Empfängers auf ein Konto in Malta hin!
Sollte es trotzdem irrtümlich zu einer Zahlung kommen und eine Stornierung bei der eigenen Hausbank nicht mehr möglich sein, bietet es sich trotzdem an, Strafanzeige bei der nächsten Polizeistation zu erstatten.