26.01.2023
Update
zur Meldung vom12.04.2022:
Der Schutzverband weist darauf hin, daß die noch im letzten Jahr in Umlauf gebrachten Formulare durch weitere Anbieter "neu" gestaltet wurden:
Der bislang nur im Fließtext enthaltende Hinweis offer, also ein Angebot, wurde inzwischen dem Fließtext vorangestellt, allerdings in gleicher Schriftgröße wie der Fließtext und rechtsbündig als Pendant zur Anrede.
Nach Auffassung des Schutzverbands wird die Wahrnehmbarkeit als Angebot hierdurch nicht signifikant erhöht!
Gleiches gilt für den weiteren Hinweis offer oben rechts als Bestandteil derjenigen Überschrift, welche die Leistung bezeichnet.
Hier erfolgt der Hinweis als letztes Wort des Überschrifttextes.
Auch hierdurch wird der Angebotscharakter des Formulars nicht klargestellt.
Auch in der Summe können solche Hinweise nicht den offiziösen Eindruck des Formulars kaschieren!
Empfänger derartiger Formulare gewinnen den Eindruck, diese stammten von einer offiziell für Eintragungen zuständigen Stelle, wenn nicht sogar von einer internationalen Behörde.
Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass die Formulare trotz verschiedener Herkunft dem immer gleichen Muster folgen, welches dann marginal (s.o.) geändert wird.
Diese Anbieter sind seit der letzten Meldung auf den Markt getreten:
EUIPA European Intellectual Property Agency mit unklarem Sitz in Kasachstan, europäisches Büro in Brüssel (Empfängerkonto in Kasachstan);
EAIP European Agency Intellectual Property, mit Sitz in Burgas, Bulgarien, internationales Büro in Brüssel (Empfängerkonto in Bulgarien);
EUOIP European Office Intellectual Property, internationales Büro in Belgrad, Serbien und europäisches Büro in Strasbourg, Frankreich (Empfängerkonto in Serbien).
Soweit dies nachvollziehbar ist, fehlen regelmäßig gewerbliche Eintragungen dieser Anbieter vor Ort.
Betroffene Unternehmen, welche trotzdem ihren Marken- oder Patentschutz über derartige Anbieter erhalten wollen, sollten die Preise der angebotenen Leistung mit denjenigen vergleichen, welche bei Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts vor Ort oder der direkten Antragstellung bei der zuständigen Behörde entstehen.
Außerdem sollte man sich im Klaren sein, dass etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Vertragsabwicklung angesichts des Sitzes derartiger Anbieter nur schwerlich behoben werden können.
Ursprungsmeldung vom 12.04.2022:
Angebot zur Patentanmeldung: European Intellectual Property Services, Brno
Ein tschechisches Unternehmen European Intellectual Property Services, kurz EIPS s.r.o., mit Sitz in Brno verschickt aktuell Angebote für die Neuregistrierung ablaufender Patente.
Dabei werden Kosten in Höhe von 2.134,00 € in Ansatz gebracht.
Das Formular ist englischer Sprache gehalten und enthält die Daten der ursprünglichen Patentanmeldung.
Der Hinweis auf die Tatsache, dass es sich um ein Angebot ("Offer") handelt, befindet sich im kleingedruckten Fließtext.
Der Schutzverband warnt vor einer übereilten Unterschriftsleistung!
Nach Auffassung des Schutzverbands ist das Formular bewusst darauf angelegt, beim Adressaten eine Irreführung über den Angebotscharakter hervorzurufen, da entsprechende Hinweise kaum wahrnehmbar sind.
Außerdem kann nach Auffassung des Schutzverbands der irreführende Eindruck entstehen, nur durch Abschluss eines Vertrages mit diesem Anbieter sei der Patentschutz gewährleistet.
Darüber hinaus kann durch die Gesamtgestaltung nach Auffassung des Schutzverbands der Adressat den irreführenden Eindruck gewinne, das Formular stamme von einer offiziellen Stelle.
Auch dieser Eindruck wird durch einen kurzen Hinweis im Fließtext (".. is not a registration by a government entitiy") nicht hinreichend relativiert.
Die EIPS s.r.o. ist tatsächlich im tschechischen Handelsregister registriert.
Allerdings liegen dem Schutzverband bereits zwei verschiedene Briefumschläge für diese Formularaussendung vor, wonach die Briefpost im Falle der Nichtzustellbarkeit zurücklaufen soll an eine Adresse in Amsterdam bzw. an ein Postfach in Niederaula.
Angesichts dieser Ungereimtheiten dürfte die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit diesem Anbieter ergeben, auf jeden Fall erschwert sein.
Betroffene Unternehmen, deren Patent- und Markenschutz erneuert werden muss, sollten sich deshalb unbedingt vor Auftragserteilung durch Unterschrift rechtlichen Rat holen!