Firmeneintrag Bayern - weitere Formularfalle aus den USA

Der Schutzverband warnt ein weiteres Mal vor Formularfallen, die scheinbar aus den USA stammen.
Bereits seit dem Jahr 2020 ist ein Anbieter mit der Bezeichnung Digi Medien GmbH (sic!) und Sitz in Wilmington, Delaware aktiv.
Damals veröffentlichte der Schutzverband dazu eine Meldung.

Hinzu kommt jetzt ein weiterer Anbieter mit sehr ähnlichem Angebotsformular.
Der Hinweis auf die scheinbare Herkunft aus den USA ist zunächst nicht explizit ersichtlich.
Er ergibt sich aber aus dem Impressum derjenigen Internetseite, unter der das Branchenbuch abrufbar sein soll (firmeneintrag.net).
Danach bezeichnet sich das Unternehmen als Weko Media LLC mit Sitz in Albuquerque, New Mexico.

Die Formulare tragen die unverfängliche Überschrift "Firmeneintrag Bayern" (oder den Namen eines anderen deutschen Bundeslands).
Von der Gestaltung her folgen die Formulare der zweiten klassischen Variante des Offertenbetrugs, bei der zunächst die voreingedruckten Firmendaten des Empfängers bestätigt oder korrigiert werden sollen.
Der Vertrag soll dann nach Auffassung des Versenders durch Unterschrift auf diesem Formular und Rücksendung per Fax (an eine Schweizer Faxnummer!) oder E-Mail zustandekommen.
Der Empfänger des Formulars unterschreibt allerdings das Formular nur in dem Bewusstsein, seine Firmendaten zu bestätigen.

Nach Eingang der Unterschrift erhält das betroffene Unternehmen eine Rechnung und zwar - ebenso wie bei der Digi Medien GmbH - von der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG mit Sitz in Herisau, Appenzell, Schweiz.
Die Zahlung soll auf ein Schweizer Konto erfolgen.
Der abgerechnete Betrag für zwei Jahre beläuft sich wie auch bei der Digi Medien GmbH auf rund 1.800 €, wird jetzt aber als Gesamtbetrag ausgewiesen und nicht wie bei der Digi Medien GmbH als zweimal rund 900 €.
Unterstellt man also den durchaus naheliegenden Zusammenhang zwischen den beiden Unternehmen,  wurde also unter Transparenzgesichtspunkten gegenüber der Digi Medien-Aussendung "nachgebessert".
Auch die für die USA abseitige Rechtsform der GmbH wurde in die USA-typische Rechtsform LLC (Limited Liability Company) geändert.

Der Schutzverband rät Betroffenen, die aufgrund einer Täuschung unterschrieben haben, zur Anfechtung des Vertrags.
Das Anfechtungsschreiben sollte bereits unter Kostengesichtspunkten ausschließlich per E-Mail und per Fax an die Weko Media LLC gerichtet werden und ergänzend noch der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG entgegengehalten werden - dies ebenfalls per E-Mail und per Fax.
Achtung: Sowohl das US-amerikanische Unternehmen als auch der Schweizer Rechnungssteller bedienen sich Schweizer Fax-Nummern, die allerdings in den Endziffern voneinander abweichen!
Achtung: Bislang gibt es keine Hinweise auf Klageverfahren bei Zahlungsverweigerung. Sollte es wider Erwarten zu solchen Klageverfahren kommen, bittet der Schutzverband im Interesse weiterer Betroffener um entsprechende Hinweise!