10.04.2019
Sogenannte Fake-Shops sind nach wie vor ein beliebtes Geschäftsmodell. Leider entsteht durch diese ein erheblicher Vertrauensschaden beim Verbraucher. Auch der gesetzeskonforme Mitbewerber erleidet durch eine solche Scheinkonkurrenz enormen Schaden.
Worum geht es?
Bei der Suche nach besonders günstigen Angeboten eines bestimmten Produkts landet der Käufer über Suchmaschinen auf Shop-Seiten, die zunächst unverfänglich aussehen. Die Preise für die dort aufgelisteten Markenartikel liegen in einem derart niedrigen Bereich, dass der interessierte Käufer einfach zugreifen muss: Er ordert ohne weitere Prüfung bei einem unbekannten Händler. Dies wäre soweit in Ordnung, wenn der Käufer tatsächlich die bestellte Ware erhält. Tatsächlich erfolgt jedoch entweder überhaupt keine Lieferung oder aber die Ware ist gefälscht und zwar dermassen schlecht, dass dies auch dem Kunden sofort auffällt. Erste naheliegende Massnahme ist dann, von Verbraucherrechten Gebrauch zu machen, also den Vertrag zu widerrufen. Ein seriöser Händler würde auf eine solche Erklärung mindestens reagieren. Bei Fake-Shops passiert jedoch nichts! Sämtliche Erinnerungsmails bleiben unbeantwortet. Erst jetzt versucht der Betroffene, die überwiesenen Kaufsumme zurückzuholen. Vergeblich - über die eigene Bank ist eine Rückbuchung schon wegen Zeitablaufs nicht mehr möglich. Wie sich dann herausstellt, ist das Geld auf ein Konto in Fernost geflossen und nicht mehr rückholbar. Der Kunde steht - wenn überhaupt - mit einem minderwertigen und nicht einmal vorzeigbaren oder weiterverkaufbaren Artikel da. Im günstigsten Fall wird der Verbraucher beim nächsten Online-Kauf vorsichtiger sein. Oder er ist nun dermassen gebranntes Kind, dass er überhaupt nicht mehr online bestellt, zumindest nicht bei portalsunabhängigen Internet-Shops.
Warum funktioniert das Geschäftsmodell?
Freigegebene .de-Domains werden von Shopbetreibern gekauft. Diese Domains stammen meist nicht aus dem Handel, sondern aus ganz anderen Bereichen ("www.kindergartenxxx.de"). Bei der DENIC-Anmeldung werden falsche Identitäten angegeben, diese allerdings unverfänglich. Hält man die Bestandteile der Anmeldedaten, insbesondere der Adresse, gegeneinander, liegt die Scheinidentität bereits auf der Hand ("Im Wiesengrund 2, 75015 Paris, Bulgarien"). Diese Ungereimtheiten sind aber für den Betroffenen nicht sichtbar, denn dieser hat nicht ohne weiteres Einsichtsrechte zu den bei DENIC hinterlegten Daten. Die .de-URL erzeugt hingegen Vertrauen, jedenfalls soweit, dass das Fehlen eines Impressums auf der Shopseite überhaupt nicht auffällt.
Der Fokus des Betrachters auf der Landing Page wird eindeutig auf die Ware gelenkt. Auch Hinweise auf das Bestehen eines Widerrufsrechts sucht man - falls man überhaupt sucht - vergeblich. Stattdessen erscheint eine umfangreiche Datenschutzerklärung, die vorgibt, der Shop sein nach neuestem Muster gestrickt. Der Verbraucher lässt also jegliche Vorsicht fallen, er ist ganz auf die Attraktivität des Angebots fokussiert!
Wie kommt der Kunde zu seinem Recht?
Gar nicht, wenn er keine oder nur minderwertige Ware erhält. Der betroffene Kunde kann im Interesse weiterer potentiell Geschädigter Strafanzeige erstatten. Sein Geld erhält er dadurch nicht zurück.
Kann sich der ehemalige Domaininhaber wehren?
Nein. Wer eine Domain aufgibt oder abmeldet, muss damit rechnen, dass diese wieder auf dem Markt freigegeben wird. Gerade im gewerblichen Bereich ist jedem Domaininhaber anzuraten, die Domain möglichst lange selbst zu behalten, um nicht mit unseriösen Shopbetreibern in einen Topf geworfen zu werden.
Was rät der Schutzverband?
Wer im Netz gezielt nach Ware sucht, sollte sich vergewissern, auf welchen Seiten er sich momentan befindet. Spätestens bei der Eingabe der eigenen Kontodaten, allerspätestens jedoch beim Absenden der Bestellung sollte die URL-Zeile überprüft werden und zwar im Hinblick auf mögliche inhaltliche Widersprüche. Darüber hinaus gelten selbstverständlich die Basic-Fragen jeglicher Online-Bestellung: Hat der Shop ein Impressum? Erfahre ich dort näheres über meinen Vertragspartner? Weiß ich, wohin meine Zahlung, mit der ich ja in den meisten Fällen in Vorleistung trete, überhaupt fließt? Gibt es möglicherweise eine Zahlungssicherung? Erst wenn sich diese Fragen beantworten lassen, ist die Basis für eine vertrauensvolle Bestellung geschaffen. Auch danach kann es selbstverständlich zu einer fehlerhaften Abwicklung kommen. Dann aber hat der Verbraucher zumindest alles überprüft, was möglich ist. Die Bestellung - auch wenn sie nach Übersee hin erfolgt - wird damit zu einem kalkulierbaren Risiko.