11.12.2024
Der Schutzverband warnt vor aktuellen E-Mails, die aussehen, als stammten Sie vom Bundeskriminalamt.
In den mit diversen amtlichen Bezeichnungen versehenen E-Mails wird den Adressaten unterstellt, Kinderpornographie zu verbreiten.
Für den Fall, dass die E-Mails nicht beantwortet werden ("Antworten Sie sofort"), wird mit strafrechtlichen Konsequenzen sowie Veröffentlichung der Empfängerdaten gedroht,
Beigefügt ist eine jpg-Datei mit diesem Inhalt.
Derartige E-Mails (Betreff: OFFIZIELLE GERICHTSANORDNUNG) sollten möglichst erst gar nicht geöffnet werden!
Sie dienen im günstigsten Fall der Adressbestätigung, im schlimmsten Fall der Erpressung, ganz abgesehen von der Spam-immanenten Gefahr des Hochladens von Malware.!
Außerdem ist es nach Auffassung des Schutzverbands unwahrscheinlich, dass echte Täter - ohne direkten Kontakt zu Polizeibeamten - überhaupt auf diese Weise kontaktiert werden.