18.04.2017
Dem Schutzverband liegen mehrere Abmahnungen vor, bei denen eine Firma CREDICON LTD Digitaler Datenschutz, London, angebliche Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht durch den Einsatz von Google Analytics abmahnt.
Die Abmahnungen erfolgen auf dem Postweg. Der abgemahnte Webseitenbetreiber habe es angeblich unterlassen, beim Einsatz von Google Analytics die erforderliche Anonymisierung vorzunehmen (".., es fehlt im Quellcode der Zusatz "anonymizeIp" in der IP-Maske." - Zitat aus der Abmahnung). Hierdurch sei der als Kläger auftretende Unterzeichner der Abmahnung, der Director der CREDICON LTD Rainer Deyhle, in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Der Adressat der Abmahnung kann sich durch Zahlung einer außergerichtlichen Entschädigung in Höhe von 249,- € auf ein von Herrn Rainer Deyhle persönlich eingerichtetes Konto zur Meidung einer Meldung an die Datenschutzbehörde oder einer anwaltlichen Abmahnung freikaufen.
Der Schutzverband bezweifelt bereits die Existenz des angeblich in London ansässigen Unternehmens.
Der Abgemahnte sollte jedoch den erhobenen Vorwurf überprüfen und nach Einholung von Rechtsrat gegebenenfalls den Quellcode anpassen.
Für eine Zahlung besteht aus Sicht des Schutzverbands jedoch keine Veranlassung!