Das Bundeskabinett hat in dieser Woche einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet beschlossen. In dem Gesetzesentwurf ist die sog. Buttonlösung vorgesehen, wonach der Anbieter verpflichtet ist, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung dem Verbraucher unmittelbar, bevor dieser seine Bestellung abgibt, Informationen über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis, gegebenenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten und bei Dauerschuldverhältnissen über die Mindestlaufzeit des Vertrages klar...weiterlesen