Derzeit werden bundesweit Betriebe mit E-Mail-Spam überzogen, bei dem sich der Absender als DSGVO Beschwerdestelle - kombiniert mit dem Namen der für den Betroffenen nächsten Großstadt - bezeichnet.
Vor dem Hintergrund der gerade in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird der Adressat einer solchen E-Mail davon in Kenntnis gesetzt, dass angeblich über die so bezeichnete DSGVO Beschwerdestelle von einem Mitbewerber eine Meldung wegen Verletzung der DSGVO eingegangen sei.
Der Adressat habe jetzt 21 Tage Zeit, um die angeblichen Versäumnisse ohne Abmahnung oder...weiterlesen