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NEWS

Der Schutzverband beobachtet derzeit eine gefälschte Rechnungsstellung für Werbeanzeigen.
Die Herkunft der Rechnung ist unklar und nicht nachvollziehbar.
Die abgerechneten Kosten in Höhe von 1197 € bewegen sich noch innerhalb der Marge des Wertes bei Fake-Rechnungen, treffen aber ein betroffenes Einzelunternehmen trotzdem empfindlich, sollte es zu einer unbeabsichtigten Zahlung kommen.

Das versendende Unternehmen bezeichnet sich als "Gewerbeverzeichnis"....weiterlesen

Fokus

Das Amtsgericht Düsseldorf - Schöffengericht - hat am 3.11.2022 ein Strafurteil wegen Offertenbetrugs verhängt.
Der Schutzverband war einer der Anzeigenerstatter und hat das Strafurteil jetzt erhalten.

Anlass für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens war die Versendung von Offertenschreiben im Anschluss an...weiterlesen

Für Kammern & Verbände

Verbände

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und sonstige Verbände sind permanent mit dem Problem konfrontiert, daß die eigenen Mitglieder als Unternehmer Opfer eines Betrugs werden.

Der Mitarbeiter des Verbands kann dann wertvolle Hilfestellung geben, wenn es darum geht, das Mitgliedsunternehmen vor weiterem Schaden zu bewahren.

Um das Mitgliedsunternehmen fundiert beraten zu können, bietet der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Verbänden im Rahmen der Mitgliedschaft den Zugriff auf den eigenen Informationspool an.

Dort findet der Verbandsmitarbeiter Informationen zu den Verfahren des Schutzverbands, Strafverfahren und zur Frage, ob Betrugsfirmen vermeintliche Forderungen auch gerichtlich durchsetzen.

Wenn Sie bereits Mitglied beim Schutzverband sind, können Sie sich hier einloggen.

Sollten Sie noch kein Mitglied beim Schutzverband sein, können Sie uns gerne kontaktieren, damit wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs die Konditionen einer Mitgliedschaft vorstellen.

für Unternehmen

Unternehmer als Zielscheibe

Unternehmer stehen generell im Fokus bestimmter Täuschungsmethoden.

Dabei werden öffentlich zugängliche Daten gezielt genutzt, um Unternehmer anzusprechen.

Die Ansprache erfolgt in aller Regel "kalt", also ohne vorhergehenden Kontakt.

Durch gezielte Irreführung wird der Unternehmer in Sicherheit gewogen, um ihn von der Tatsache abzulenken, daß er - ungewollt - eine neue vertragliche Bindung eingeht.