01.02.2007
Seit dem 31.01.2007 sind E-Mails im Umlauf, die im Betreff auf ein Ermittlungsverfahren gegen den Adressaten hinweisen. Angeblich soll der Adressat illegal Daten aus dem Internet herunter geladen haben. Der E-Mail-Anhang soll die Strafanzeige enthalten, die der Adressat ausdrucken und zusammen mit einer Stellungnahme zurückschicken soll. Achtung: Der E-Mail-Anhang enthält nach Aussage des BKA eine Schadsoftware, die den Rechner des Adressaten verseucht! Siehe hierzu auch die Mitteilung des BKA unter http://www.bka.de/pressemitteilungen/2007/pm070131.html. Da Virenschutz-Programme nicht zwingend greifen, warnt auch der DSW ausdrücklich davor, Anhänge entsprechender E-Mails zu öffnen! Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW: „Der Fall zeigt, welch kriminelle Energie hinter der Versendung von Spam stecken kann. Hier wird offenbar gezielt das Schuldbewusstsein des Adressaten angesprochen, der beim Surfen möglicherweise auf die falschen Internet-Seiten geraten ist.“ Ansprechpartner: Rechtsanwalt Peter Solf Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. E-Mail: solf@dsw-schutzverband.de 1238 Zeichen