18.08.2003
Das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwert-diensterufnummern ist seit Freitag, dem 15.08.2003, in Kraft. Dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erarbeitete Gesetz bildet den Anfang einer Reihe von neuen gesetzlichen Maßnahmen zur Problematik des Missbrauchs von Gebührennummern. Das Gesetz war lange überfällig. Seit Jahren werden Verbraucher und Gewerbetreibende mit „Spam“, also belästigender Werbung mittels Telekommunikation, geradezu überschüttet. Die Verantwortlichen für diesen Werbemüll geben sich tunlichst nicht zu erkennen. Dies erschwert die Rechtsverfolgung ungemein. Während die materiellrechtliche Grundlage ganz eindeutig ist – unaufgeforderte Faxwerbung beispielsweise stellt immer einen Verstoß gegen § 1 UWG dar – sind die Verfolgungsmöglichkeiten eingeschränkt. Der Inhaber der auf den Werbebotschaften angegebenen Gebührennummern muss nämlich erst mühsam festgestellt werden. Durch das neue Gesetz ist hierfür eine gewisse Vereinfachung geschaffen: Der Betroffene kann jetzt selbst von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post innerhalb von 10 Tagen Auskunft über Namen und ladungsfähige Anschrift desjenigen verlangen, der eine 0190er-Mehrwertdiensterufnummer innehält. Für die inzwischen eingerichteten 0900er-Nummern hat die Regulierungsbehörde eine Datenbank eingerichtet, die von jedermann online abgerufen werden kann. Hiermit wird eine Transparenz im Hinblick auf den Anbieter geschaffen, die einige schwarze Schafe der Branche abschrecken dürfte. Solange aber der Dienstanbieter Briefkastenadressen im Ausland oder Übersee einrichten und diese dann bei der Regulierungsbehörde als zustellungsfähige Anschrift hinterlegen kann, wird das Phänomen des Spammings nicht ernsthaft eingedämmt werden. Wer möchte schon Prozesse gegen im Ausland ansässige Versender führen, wenn nicht im Bereich der Vollstreckung eine europäische Harmonisierung erreicht wird. Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSW: „ Hier geht es um Abzockerei, nicht um ernsthafte Werbung! Deshalb muss derjenige, der für seine Gebührenschinderei das deutsche Telekommunikationsnetz missbraucht, auch in Deutschland haften. Nur so kann sich der Einzelne erfolgreich gegen Spam zur Wehr setzen. Wir hoffen, dass dieser Gedanke bei zukünftigen Gesetzesvorhaben Beachtung findet.“ Weitere Informationen erhalten Sie von: Herrn Rechtsanwalt Peter Solf E-Mail: solf@wettbewerbszentrale.de 2.545 Zeichen Zurück zum Anfang