09.04.2015
Die Einigungsstelle soll einen wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Parteien schlichten. Hierzu kann jede der Parteien einen Antrag bei der zuständigen Einigungsstelle einreichen. Das Einigungsstellenverfahren ist ein außergerichtliches Güteverfahren zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten. Es ist in § 27a UWG geregelt. Die Einigungsstellen sind bei den Industrie- und Handelskammern angesiedelt. Ziel des Verfahrens ist es eine Einigung zwischen dem Wettbewerbsstörer und dem Abmahnenden herbeizuführen. Ein Gerichtsprozess soll dabei vermieden werden. Deshalb führt dieses Verfahren meistens zu einer einfachen, kostensparenden Regelung. Das ist, sofern zu Recht abgemahnt wurde, häufig ein Vergleich in dem der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgibt.