09.04.2015
Eine Abmahnung ist die Aufforderung an den unlauter Handelnden, das wettbewerbswidrige Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Eine Abmahnung muss in der Regel enthalten: - Angabe der Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, insbesondere die Bezeichnung der beanstandeten Wettbewerbshandlung - kurze rechtliche Würdigung - Forderung einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung - Fristsetzung unter Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall des erfolglosen Fristablaufs Es gibt keine Formvorschrift; aus Beweisgründen ist es oft sinnvoll, die Abmahnung per Einschreiben/Rückschein auszusprechen. Möglich ist auch die Übersendung mittels Telefax oder „normalen“ Briefes. Die durch eine berechtigte Abmahnung angefallenen Kosten hat i.d.R. der Abgemahnte zu tragen.