Wie verhalte ich mich richtig?
Belästigende Werbung (Spam) ist das massenhafte Versenden belästigender Werbung ungeklärter Herkunft per Telefax, E-Mail, SMS zwecks Erzielung von Telekommunikationsgebühren.
Was können Sie tun?
Reagieren Sie in keinem Falle dadurch, dass Sie die Gebührennummern anwählen! Dies hat zur Folge,
dass Sie Ihren Anschluss für weitere unerwünschte Werbung bestätigen (der bestätigte Anschluss wird dadurch aufgewertet und Ihre Nummer an weitere Anbieter „verkauft“) und
dass Sie enorme Telefongebühren entrichten. (Schlimmstenfalls wird man versuchen, Ihren Rückruf künstlich zu „verlängern“).
Versuchen Sie, die Werbung bereits bei Eingang zu vernichten.
Bei Faxschreiben besteht die Möglichkeit, diese auf Ihren PC zu leiten und dort zu löschen.
Für E-Mails gilt: Bei zweifelhaftem Absender oder ungeklärtem Betreffzeileninhalt sollte die Mail gleich gelöscht werden. Dies schon deshalb, weil Virengefahr für Ihren PC besteht.
Bedienen Sie sich sog. Spam-Abwehr-Programme.
Wenn Sie trotz des zu erwartenden Aufwands den Versender ausfindig machen möchten, wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie finden dort online gelistet die Rufnummernblöcke, die an Provider vergeben sind.
Darüber hinaus können Sie für Beschwerden zu E-Mail-Spam die Beschwerdestelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. nutzen.
Massenhaft:
Jeder, der seine Telefon-, Fax-, Mobilfunknummer oder seine E-Mail-Anschrift veröffentlicht hat, muss mit der Zusendung rechnen.
Ungeklärte Herkunft:
- Die Werbebotschaften sind anonymisiert.
- Absenderangaben fehlen.
- Einziger Anhaltspunkt hinsichtlich des Absenders ist der Hinweis auf eine Gebührennummer, derzeit meist 0190-8XX.
- Recherchen ergeben, dass der verantwortliche Versender im Ausland, oft Übersee, ansässig ist.
Belästigende Werbung:
Tatsächlich sollen nicht Produkte oder Dienstleistungen beworben werden, sondern lediglich beim Adressaten Reaktionen provoziert werden mit der Folge, dass dieser sich über die Rückmeldung per Gebührennummer die weitere Zusendung der unerwünschten Mitteilungen verbittet.