Mit Urteil vom 21.12.2012 (Az. 38 O 37/12 – nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des DSW der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH untersagt, im Nachgang zur Versendung von Angebotsformularen die Adressaten, die die Formulare unterzeichnet hatten, mit Folgeschreiben wie „Rechnung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ zur Zahlung aufzufordern. Betroffene Unternehmer waren im Anschluss an die Versendung von Angebotsformularen für Eintragungen in eine Gewerbedatenbank durch die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, nach Unterzeichnung der Formulare nicht nur mit...weiterlesen