Was kann ich gegen unzulässige Telefax-Werbung tun?

Telefax-Werbung ist in Deutschland i.d.R. nur zulässig, wenn der Empfänger mit dem werbenden Unternehmen in Geschäftskontakt steht. Erhält man Werbe-Telefaxe von Unbekannten, so sind diese wettbewerbswidrig. Der Wettbewerbsverstoß kann dann entweder abgemahnt oder per Gerichtsurteil unterbunden werden. Soweit die Theorie: Das Problem besteht nämlich häufig darin, dass es bei der Telefax-Werbung viele schwarze Schafe gibt, die ihre Werbung aus dem Ausland oder ohne Absender faxen. Es liegt dann zwar ein Wettbewerbsverstoß vor, dieser kann aber nicht wirksam verfolgt werden, weil der Absender nicht zu finden ist bzw. ein Urteilstitel nicht durchgesetzt werden kann. Es hilft dann häufig nur das Telefax-Gerät abzustellen. In diesem Fall spricht man von belästigender Werbung (Spam). Das ist das massenhafte Versenden belästigender Werbung ungeklärter Herkunft per Telefax, E-Mail, SMS zwecks Erzielung von Telekommunikationsgebühren. Weitere Infos erhalten Sie bei belästigende Werbung.