Der DSW ist ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen.
Nach § 8 Abs.3 Nr.2 UWG ist er befugt, Unterlassungsansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend zu machen.
Der Gegenstand der Verbandstätigkeit ergibt sich aus der Satzung.
Hervorzuheben sind folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
- Förderung eines seriösen Geschäftsverkehrs durch:
- Beteiligung an der Rechtsforschung
- Information der Öffentlichkeit über unseriöse Geschäftspraktiken
- Rechtsfortbildung
- Musterprozesse
- Anhörung, Stellungnahme und sonstige Mitwirkung bei Gesetzgebungsvorhaben
- Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden
- Erstellung von Gutachten
- Auskunftserteilung über unseriös agierende Firmen
- Schulung von Polizeibeamten